„So gehen Sie stiften“

so_gehts [ezcol_1half] Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig. Bei Spenden bis 300,- Euro genügt der Zahlungsnachweis; eine Bescheinigung erfolgt erst bei höheren Beträgen. Auf Wunsch erhalten Sie einen „vereinfachten Spendenachweis“. Spenden sind selbstverständlich in jeder Höhe möglich.
Zustiftung Ab einem Betrag von 300,- Euro erhöht Ihre Zahlung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonder- ausgaben-Abzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen.
Bankverbindung Nutzen Sie unser Überweisungsformular (PDF) oder überweisen Sie online an die Sparkasse Mainfranken IBAN: DE71 7905 0000 0047 1142 85, BIC: BYLADEM1SWU, Empfänger Michael Beckhäuser, Stiftung Neue – Perspektiven. Bitte vermerken Sie, ob Sie eine Spende oder Zuwendung einreichen.
Vielen Dank! [/ezcol_1half] [ezcol_1half_end] Bestätigung: Die Michael Beckhäuser Stiftung – Neue Perspektiven wurde als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körper- schaftsteuergesetzes durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes Fürth, Steuernr. 218/101/89158 anerkannt. Die Stiftung fördert die steuerbegünstigten Zwecke der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung. Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag.

ist eine Treuhandstiftung in Verwaltung der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Schwabacher Str. 32, 90762 Fürth [/ezcol_1half_end]