„So gehen Sie stiften“

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Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig. Bei Spenden bis 200,- Euro genügt der Zahlungsnachweis; eine Bescheinigung erfolgt erst bei höheren Beträgen. Spenden sind selbstverständlich in jeder Höhe möglich. Zustiftung Ab einem Betrag von 200,- Euro erhöht Ihre Zahlung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonder- ausgaben-Abzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Bankverbindung Nutzen Sie unser Überweisungsformular (PDF) oder überweisen Sie online an die Sparkasse Mainfranken IBAN: DE71 7905 0000 0047 1142 85, BIC: BYLADEM1SWU, Empfänger Michael Beckhäuser, Stiftung Neue – Perspektiven. Bitte vermerken Sie, ob Sie eine Spende oder Zuwendung einreichen. Vielen Dank!
Bestätigung: Die Michael Beckhäuser Stiftung – Neue Perspektiven wurde als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körper- schaftsteuergesetzes durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes Fürth, Steuernr. 218/101/89158 anerkannt. Die Stiftung fördert die steuerbegünstigten Zwecke der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung. Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag.

ist eine Treuhandstiftung in Verwaltung der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Alexanderstraße 26, 90762 Fürth